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Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis. Aber dennoch gibt es vertragliche Verbindungen zwischen dem Verein und der ehrenamtlich tätigen Person. Der Verein bestimmt den Umfang und den Inhalt des Ehrenamtes; im Gegenzug kann der/die Ehrenamtlerin Steuervergünstigungen oder Geldbeträge als Aufwendungsersatz erhalten. Welche Voraussetzungen und rechtlichen Bestimmung gilt es hierbei zu beachten? Außerdem erfolgen Hinweise, welche finanziellen Hilfen für gemeinnützige Organisationen aufgrund der Corona-Krise angeboten werden.
Zielgruppe: Verantwortliche des Vereinslebens und weiterer Organisationen des Bürgerschaftlichen Engagements
Referent(en): Renate Mitleger-Lehner
Teilnahmegebühr: kostenfrei
0911 810129-0
info@lbe-bayern.de