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Die virtuelle Mitgliederversammlung

18 April, 2023 um 18:30 20:00

Mitgliederversammlungen haben grundsätzlich als Präsenzveranstaltung stattzufinden. Die
pandemiebedingte Sonderregelung erlaubte die
Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation bis zum 31. August 2022.
Damit dies über den 31. August hinaus weiterhin
möglich ist, haben viele Vereine ihre Satzung ergänzt. Auch der Gesetzgeber mit einem Änderungsvorschlag zum § 32 BGB auf diese Situation
reagiert, aber bisher nicht umgesetzt.
Zulässig ist die virtuelle Mitgliederversammlung
nach Ablauf der Corona-Regelungen, wenn dies
durch eine entsprechende Satzungsbestimmung
für den Verein erlaubt ist. Doch die virtuelle
Mitgliederversammlung muss rechtssicher sein.
Aber wie? Es muss gewährleistet sein, dass alle
Mitglieder ihre Mitgliederrechte (Rederecht,
Stimmrecht, etc.) auch wahrnehmen können.
Was das für die Umsetzung bedeutet, dies soll
hier beleuchtet werden.
Karl Sommer, Vereinsexperte
Veranstaltungsort:
S6, EinsteinHaus, Kornhausplatz 5, Ulm

5€

Akademie für Bürgerschaftliches Engagement und Gemeinwesenarbeit

0731/1530-15

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