Ort: online – per 3cx WebMeeting
Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis. Aber dennoch gibt es vertragliche Verbindungen zwischen dem Verein und der ehrenamtlich tätigen Person. Der Verein bestimmt den Umfang und den Inhalt des Ehrenamtes; im Gegenzug kann der/die Ehrenamtler*in Steuervergünstigungen oder Geldbeträge als Aufwendungsersatz erhalten. Welche Voraussetzungen und rechtlichen Bestimmung gilt es hierbei zu beachten?
Zielgruppe: Verantwortliche des Vereinslebens und weiterer Organisationen des Bürgerschaftlichen Engagements
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Referentin: Renate Mitleger-Lehner
Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V.
Sandstr. 1
90443 Nürnberg
tel 0911 810129-20
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0911 810129-0
info@lbe-bayern.de